Woher kommt die Pflicht?
Die Pflicht geht auf eine Änderung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie zurück, die Richtlinie (EU) 2023/2673. Sie gilt für Verträge, die über eine Website oder App geschlossen werden. Bisher reichte eine Widerrufsbelehrung mit Musterformular, das der Kunde per Mail oder Post schicken konnte. Jetzt muss der Widerruf direkt online möglich sein, ähnlich wie der Kündigungsbutton für Abos.
Was die Funktion in der Praxis können sollte
- Gut sichtbar und leicht erreichbar, solange die Widerrufsfrist läuft, nicht versteckt in einem Untermenü.
- Eindeutig beschriftet, so dass klar ist, dass hier der Vertrag widerrufen wird.
- Ein Formular, in dem der Kunde seine Bestellung und seine Kontaktdaten angibt.
- Eine Eingangsbestätigung an den Kunden, zum Beispiel per E-Mail, mit Datum und Uhrzeit.
- Ein Nachweis für dich, wann welche Erklärung eingegangen ist.
Drei technische Fallen in Shopware
Doppelter Button
Shopware bringt eine eigene Einstellung für einen Widerrufsbutton mit. Ist sie an und läuft zusätzlich ein Plugin, stehen zwei Buttons im Shop. Entscheide dich für einen Weg.
Mails, die lautlos verschwinden
Schreibt ein Kunde geschweifte Klammern wie {{ in das Formular, kann Shopware die Mail nicht erzeugen und schluckt den Fehler. Die Widerrufs-Mail geht dann nicht raus, ohne dass jemand es merkt. Kundentexte müssen vor dem Einsetzen in die Mailvorlage entschärft werden.
Gestaltung, die das Theme nicht überschreiben kann
Manche Lösungen setzen Farben und Abstände direkt am Button. Das Theme kommt dann nur mit Tricks dagegen an, der Button sitzt schief oder passt farblich nicht. Besser sind Klassen, die das Theme gestalten darf.
Checkliste
- Button auf jeder Seite gut sichtbar, zum Beispiel im Fußbereich
- eindeutige Beschriftung
- Formular mit Bestellnummer und Kontaktdaten
- Eingangsbestätigung an den Kunden mit Datum und Uhrzeit
- Benachrichtigung an dich und gespeicherter Nachweis
- nur ein Button, nicht Shopware-Einstellung und Plugin gleichzeitig
- Testwiderruf gemacht, beide Mails angekommen
Lieber umsetzen lassen?
Wir übernehmen das für deinen Shop – von der Planung bis zum Test, mit Nachweis.
Kurz beantwortet
Seit wann gilt die Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026.
Ersetzt der Button die Widerrufsbelehrung?
Nein. Die Belehrung bleibt Pflicht, der Button kommt dazu.
Gilt das auch für B2B-Shops?
Das Widerrufsrecht betrifft Verbraucher. Shops, die nur an Unternehmen verkaufen, sind in der Regel nicht betroffen. Klär das im Zweifel mit deiner Kanzlei.
Reicht ein Link auf meine E-Mail-Adresse?
Nein. Gefordert ist eine Funktion, mit der der Widerruf online abgegeben und bestätigt wird.
Recht
