Das Wichtigste in Kürze
- Standard: bis 7.500 € Gefördert wird je Förderbereich: Digitalisierung und IT-Sicherheit getrennt. Wer in beiden Bereichen investiert, kann also zweimal beantragen.
- Plus: bis 30.000 € Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, etwa KI, intelligente Datenanalyse oder digitale Zwillinge. Genau diese Teile sollte man deshalb nicht aus Vorsicht streichen.
- Bis zu 50 % Zuschuss Mindestens 4.000 € förderfähige Ausgaben, je Förderbereich nur einmal. Die Bewilligungsstelle entscheidet, die Förderung ist nie garantiert.
Die Regeln im Überblick
Wer kann beantragen?
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, mit Betriebsstätte in Bayern. Das Programm läuft bis 31. Dezember 2027.
Was ist förderfähig?
- Förderfähig: Software, Anpassungen und Entwicklung, Lizenzen und Servicegebühren für bis zu 18 Monate, Beratung und Schulung bis zur Hälfte der Gesamtausgaben.
- Nicht förderfähig: normale Hardware wie PCs, Tablets oder Drucker, die Erstellung und Gestaltung eines Onlineshops an sich und Werbung in sozialen Medien.
- Ausnahmen bei Hardware: IT-Sicherheits-Hardware im Bereich IT-Sicherheit, Roboter im Bereich Digitalisierung.
Wie läuft der Antrag?
- Vorher nichts beauftragen. Auch kein mündlicher Auftrag, bevor der Antrag gestellt ist.
- Angebot einholen. Es wird als Anlage hochgeladen. Die Summe muss zu den angegebenen Gesamtausgaben passen.
- Antrag selbst stellen, über das ELSTER-Konto des Unternehmens. Ein Dienstleister darf den Antrag nicht für dich stellen.
- Kontingent beachten. Anträge werden über ein monatliches Kontingent angenommen.
- Änderungen anzeigen. Ändert sich das Vorhaben, muss das vor dem Verwendungsnachweis gemeldet werden.
Zuständig ist die Bezirksregierung am Ort der Durchführung.
Fünf Fehler, die wir oft sehen
- Innovative Teile weglassen. Aus Vorsicht werden KI- oder Datenanalyse-Teile gestrichen. Beim Digitalbonus Plus sind genau sie der Grund für die Förderung.
- Angebot und Antrag passen nicht zusammen. Unterschiedliche Summen führen zu Rückfragen.
- Unter der Grenze bleiben. Weniger als 4.000 € förderfähige Ausgaben werden nicht gefördert.
- Unternehmensdaten schätzen. Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme sind subventionserheblich und müssen stimmen. Diese Angaben kommen immer von dir, nicht vom Dienstleister.
- „Garantiert“ glauben. Gefördert wird „bis zu“. Die Bewilligungsstelle entscheidet.
Was wir dabei übernehmen
Wir beschreiben den Ist-Zustand und das Ziel, stellen ein Angebot mit förderfähigen Positionen auf, liefern Textbausteine für jedes Formularfeld und begleiten dich beim Ausfüllen per Videotermin. Absenden musst du den Antrag selbst.
Lieber umsetzen lassen?
Wir übernehmen das für deinen Shop – von der Planung bis zum Test, mit Nachweis.
Kurz beantwortet
Wird ein neuer Onlineshop gefördert?
Die Erstellung und Gestaltung eines Onlineshops ist ausdrücklich nicht förderfähig. Digitale Abläufe dahinter, etwa Schnittstellen, Automatisierung oder KI-Funktionen, können es sein.
Kann ich Standard und Plus kombinieren?
Je Förderbereich gibt es die Förderung nur einmal. Welche Variante passt, hängt vom Vorhaben ab.
Darf ich schon anfangen, bevor der Bescheid da ist?
Beauftragt werden darf erst nach dem Antrag. Was danach bis zum Bescheid erlaubt ist, steht in den Förderbedingungen. Im Zweifel bei der Bezirksregierung nachfragen.
Kann allesecht. den Antrag für mich stellen?
Nein, das ist nicht zulässig. Wir bereiten alles vor und begleiten dich, abschicken musst du selbst über dein ELSTER-Konto.
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